Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

2. Gegenstand des Vertrags

2.1.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Varia Plus GmbH, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Sie gelten insbesondere auch für Bestellungen, die die Agentur über den Online-Shop (www.service.variaplus.de) mit den Kunden annimmt und durchführt.

2.2
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen werden von der Agentur nur durch gesonderte und schriftliche Anerkennung akzeptiert.

2.3
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2.4
Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Grafikdesign, Social Media Marketing, Webdesign und Eventmarketing. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.

2.5.
Zusätzlich bietet die Agentur Service-Pakete an, durch welche eine Website mittels eines durch die Agentur zur Verfügung gestellten Services betreut wird. Die jeweilige Website wird im Rahmen des Service-Paketes zuverlässig erreichbar, aktuell und funktionsfähig gehalten. Die detaillierten Paketinhalte ergeben sich aus den Informationen auf der Website. Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Jahr.

3. Vertragsschluss, Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

3.1.
Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen An-lagen das vom Kunden der Agentur auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden der Agentur mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.

3.2.
Sofern nicht anders angegeben, können die Kunden sämtliche Service-Pakete unseres Online-Shops per Internet unter www.service.variaplus.de bestellen. Alle darin aufgeführten Angebote sind freibleibend und kein An-gebot im Rechtssinne. Wenn der Kunde eine Auswahl getroffen hat, das ausgewählte Service-Paket in den Warenkorb gelegt hat, das Kästchen „AGB akzeptieren“ angeklickt und die Bestellung durch das Klicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ an uns abgeschickt hat, unterbreitet der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über das vom Kunden ausgewählte Service-Paket. Vor dem Absenden kann der Kunde jederzeit Waren aus dem Warenkorb entfernen oder hinzufügen.
Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde per E‑Mail eine Auftragsbestätigung. Mit Zugang dieser Auftragsbestätigung kommt zwischen dem Kunden und der Agentur ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Dem Kunden wird anschließend eine Rechnung über den jeweils erteilten Auftrag zu-gestellt.

3.3.
Mit der Absendung der Bestellung oder der Registrierung des Kunden im Online-Shop versichert dieser, dass alle darin enthaltenen Angaben, insbesondere Name, E‑Mail-Adresse und Kontoverbindung wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

3.4.
Durch die Aufgabe einer Bestellung über diese Website versichern sie, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind und rechtsverbindlich Verträge abschließen dürfen.

3.5.
Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

3.6.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

4. Urheber- und Nutzungsrechte

4.1.
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.
Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschen Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.
Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Vereinbarungen bei der Agentur.

4.2.
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

4.3.
Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden ausge-schlossen werden.

4.4.
Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom durch den Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5‑fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

4.5.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.

4.6.
Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

5. Vergütung

5.1.
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz (§ 288 II BGB) zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

5.2.
Erst, wenn die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum hinausgehen, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagzahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.

5.3.
Die Preise für die im Online-Shop zu erwerbenden Service-Pakete entsprechen den auf der Website angegebenen Preisen. Die angegebenen Preise für das entsprechende Service-Paket werden monatlich fällig. Der Kunde kann die Bestellung des jeweiligen Service-Pakets nur mittels SEPA-Lastschrift-Mandat zahlen. Durch Erteilung des SEPA-Lastschrift-Mandats, das bereits vor der zahlungspflichtigen Bestellung vom Kunden ausgefüllt werden muss und mit dessen Bestellung erteilt wird, berechtigt der Kunde die Agentur, den Rechnungsbetrag vom Bankkonto des Kunden einzuziehen. Der jeweils fällige Betrag wird automatisch monatlich vom angegebenen Kundenkonto abgebucht. Die Belastung des vom Kunden angegebenen Kontos erfolgt erstmals zum 1. des nachfolgenden Monats nach Vertragsunterzeichnung.
Die Frist für die Vorabankündigung über das Datum der Kontobelastung (sog. Prenotification-Frist) beträgt 2 Tage. Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) der Agentur an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt.
Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.

5.4.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglicher Verbindlichkeit gegenüber Dritten freigestellt.

5.5.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projekts, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr:
Bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 100%.

5.6.
Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierenden zu zahlenden Be-träge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe.

6. Zusatzleistungen
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

7. Geheimhaltungspflicht der Agentur
Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrages vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt, streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr heran-gezogene Dritte, ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

8. Pflichten des Kunden

8.1.
Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

8.2.
Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragen Projekt Auftragsvergaben an anderen Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.

8.3.
Die Kunden haben der Agentur alle Rechte, die zur Erfüllung der im jeweiligen Service-Paket angegebenen Leistungen erforderlich sind, einzuräumen.

9. Gewährleistung und Haftung der Agentur

9.1.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maß-nahmen, wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maß-nahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werbe-rechtsgesetze verstoßen Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Be-denken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Ansprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.

9.2.
Die Agentur haftet in keinem Fall für die in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent‑, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzepte und Entwürfe.

9.3.
Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihr Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschä-den aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflicht ergibt.

10. Verwertungsgesellschaften

10.1.
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise an die GEMA und Abgaben an die Künstlersozialklasse vom Kunden selbst und in eigener Verantwortung abzuführen sind. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

10.2.
Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialklasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

11. Leistungen Dritter
Von der Agentur eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

12. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führen-den Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

13. Media-Planung und Media-Durchführung

13.1.
Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

13.2.
Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiterzugeben.

13.3.
Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.

14. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

14.1.
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslauf-zeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.

14.2.
Bezüglich des Vertragsschlusses im Online-Shop erworbener Service-Pakete gilt das unter 3.2. dieser Geschäftsbedingungen vereinbarte. Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres fest abgeschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ab-lauf der festen Vertragszeit vom Kunden oder der Agentur gekündigt wird. Hat sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, ist er mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar.

14.3.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Kündigende hat den Nachweis über den Zugang der Kündigung zu führen.

15. Datenschutz

15.1.
Die Agentur erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten der Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten werden die gesetzlichen Bestimmungen beachtet. Einzelheiten ergeben sich aus der, auf der Website der Agentur online abrufbaren Datenschutzerklärung. Der Kunde erhält jederzeit Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten.

15.2.
Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z. B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfährt die Agentur nach den gesetzlichen Vorschriften. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und lediglich für die Bestell- und Zahlungsabwicklung im erforderlichen Umfang an die, von der Agentur beauftragten Dienstleister weitergegeben. Adress- und Bestelldaten werden ansonsten nur für eigene Marketingzwecke erhoben und verarbeitet. Darüber hinaus sichert die Agentur zu, die Adressdaten der Kunden nicht zu Marketingzwecken an Dritte weiterzugeben.

15.3.
Die Kunden können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an oder durch eine E‑Mail an info@variaplus.de widersprechen. Dies gilt nicht für die zur Abwicklung der Bestellung des Kun-den erforderlichen Daten. Nach Erhalt des Widerspruchs wird die Agentur die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Abwicklung der Bestellung des Kunden nutzen, verarbeiten und übermitteln sowie die weitere Versendung unserer Kataloge und anderer Werbemittel an den Kunden einstellen.

16. Schriftliche Mitteilungen
Das geltende Recht sieht vor, dass einige der Informationen oder Mitteilungen, die die Agentur an die Kunden richten, schriftlich erfolgen muss. Mit der Aufgabe einer Bestellung über diese Website akzeptiert der Kunde, dass die Kommunikation mit der Agentur überwiegend auf elektronischem Wege, wie zum Beispiel per E‑Mail, erfolgt. Für vertragliche Zwecke stimmt der Kunde dieser Form der elektronischen Kommunikation zu und bestätigt, dass alle Verträge, Rechnungen, Mitteilungen, Informationen und andere Nachrichten, die die Agentur in elektronischer Form zur Verfügung stellt, als Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, dass diese Mitteilungen in schriftlicher Form erfolgen müssen, anzusehen sind. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben von dieser Bestimmung unberührt.

17. Streitigkeiten
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragen Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Kunden und der Agentur geteilt.

18. Verzicht

18.1.
Falls die Agentur es zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit des Vertrages versäumen auf die strikte Erfüllung der Pflichten des Kunden im Rahmen des Vertrages oder dieser Bedingungen zu be-stehen, oder falls irgendwelche Rechte oder Rechtsmittel, die der Agentur im Rahmen des Vertrages oder dieser Bedingungen zustehen, nicht ausüben, stellt dies keinen Verzicht auf diese Rechte und Rechtsmittel und keine Einschränkung dieser Rechte oder Rechtsmittel dar und entbindet den Kunden nicht von deren Erfüllung.

18.2.
Ein Verzicht der Agentur auf ein bestimmtes Recht oder Rechtsmittel stellt keinen Verzicht auf andere
aus diesem Vertrag oder diesen Bedingungen hervorgehenden Rechte oder Rechtsmittel dar.

18.3.
Ein Verzicht der Agentur in Bezug auf die Verpflichtungen des Kunden laut dieses Vertrags oder die-ser Bedingungen wird erst dann wirksam, wenn die Agentur ausdrücklich mitteilt, dass es sich um ei-nen Verzicht handelt und diese Mitteilung in schriftlicher Form erfolgt, wie oben im Punkt Mitteilungen
angegeben.

19. Änderung der Bedingungen
Die Agentur ist berechtigt, diese Bedingungen jederzeit zu überarbeiten und zu ändern. Für den Kun-den finden die Vorschriften, Bedingungen und die Datenschutzerklärungen Anwendung, die, zu dem Zeitpunkt der Aufgabe einer Bestellung in Kraft sind, außer wenn es laut Gesetz oder auf regierungs-behördliche Veranlassung notwendig ist, diese Vorschriften, Bedingungen oder Datenschutzerklärungen zu ändern. In diesem Falle finden mögliche Änderungen auch auf Bestellungen Anwendung, die vorher vom Kunden aufgegeben wurden.

20. Schlussbestimmungen

20.1.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

20.2.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

20.3.
Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur vereinbart.

20.4.
Die Nutzung der Website der Agentur und sämtliche Verträge, die zwischen dem Kunden und der Agentur zustande kommen, unterliegen dem deutschem Recht.

20.5.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Der Vertrag bzw. die betroffene Bestimmung ist in diesem Fall doch Umdeutung so zu gestalten bzw. zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung der Besteller taugliche und rechtliche Zweck erreicht wird. Das gleiche gilt, wenn bei dessen Durchführung eine ergänzungsbedürftige Lücke der Geschäftsbedingungen offenbar wird.